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Benutzerordnung

 ANMELDUNG

Die Anmeldung muß persönlich erfolgen. Bei Kindern unter 15 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Benützer erkennen durch ihre Unterschrift die Benutzerordnung an und erhalten eine Lesenummer und – karte. Änderungen des Namens und der Adresse sind der Bücherei Leitung bekanntzugeben.

 

ENTLEHNUNG

Die Benützer sind verpflichtet die ausgewählten Medien verbuchen zu lassen. Die Auswahl kann begrenzt werden.

 

ENTLEHNUNGSFRIST

Die Entlehnungsfrist beträgt zwei Wochen. Diese Frist kann einvernehmlich eine weitere Woche dann verlängert werden, wenn für das entsprechende Medium keine Vorbestellung vorliegt.

 

GEBÜHREN

Kinder und Jugendliche sowohl auch Erwachsene müssen die festgesetzten Gebühren entrichten. Wird die Entlehungsfrist überschritten, sind Nachtrags Gebühren zu bezahlen.

 

HAFTUNG

Die Medien sind schonend zu behandeln.

Bei Verlust oder Beschädigung ist der(die) BenutzerIn ersatzpflichtig. Die Medien sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weiter gegeben werden.

 

AUSSCHLUSS

Benützer welche die Bestimmungen der „Benutzerordnung“ nicht einhalten, können von der Benützung der Bücherei ausgeschlossen werden.

 

MAHNUNG

Bei Überschreitung der Rückgabefrist werden die Leser schriftlich, telefonisch oder mündlich an die Rückgabe der Medien erinnert. Bleibt die Mahnung erfolglos, wird ein zweites mal gemahnt.

 

MEDIENVERLUST

Bei Verlust der Medien- Buch- Spiel- Audio CD durch den Leser, wird durch die Büchereileitung ein dem Buch oder Medienwert entsprechender Geld- oder Sachersatz verlangt. Bei Geldersatz wird eine Wertverminderung dann berücksichtigt, wenn das Buch ( Medium) schon länger als ein Jahr im Bestand der Bücherei war. Kosten für die „Folierung“ werden in Rechnung gestellt.